Patientenverfügung & Betreuungsrecht – Vorsorge für den Ernstfall
Ein plötzlicher Unfall, eine schwere Krankheit oder das Alter können dazu führen, dass man nicht mehr in der Lage ist, selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen. In solchen Momenten sind Patientenverfügung und Betreuungsrecht von entscheidender Bedeutung. Sie sichern Ihr Selbstbestimmungsrecht und entlasten Angehörige.
Was ist eine Patientenverfügung?
Mit einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall durchgeführt oder unterlassen werden sollen. So können Sie schon heute bestimmen, wie Ärzte und Pflegekräfte im Notfall handeln sollen – etwa bei lebensverlängernden Maßnahmen, künstlicher Ernährung oder Schmerztherapie.
Ihre Vorteile:
- Wahrung Ihrer persönlichen Wünsche und Werte
- Klarheit für Ärzte und Pflegepersonal
- Entlastung für Angehörige in einer schwierigen Situation
Was bedeutet Betreuungsrecht?
Das Betreuungsrecht greift, wenn eine Person ihre Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst regeln kann. Fehlt eine Vorsorgevollmacht, bestellt das Gericht einen rechtlichen Betreuer. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie hingegen schon im Vorfeld eine Vertrauensperson bestimmen, die in Ihrem Namen handelt.
Wichtige Unterschiede:
- Vorsorgevollmacht: Sie bestimmen selbst, wer Sie vertritt
- Gerichtliche Betreuung: Wird angeordnet, wenn keine Vollmacht vorliegt
Warum ist Vorsorge so wichtig?
Ohne schriftliche Regelungen müssen Angehörige oft schwerwiegende Entscheidungen treffen, ohne genau zu wissen, was der Wille des Betroffenen ist. Das kann zu Konflikten und unnötiger Belastung führen. Eine rechtzeitig erstellte Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sorgt für Klarheit und Sicherheit.
Unser Rat als Bestatter in Rüsselsheim
Als erfahrenes Bestattungsinstitut in Rüsselsheim erleben wir häufig, wie wichtig eine rechtzeitige Vorsorge ist – nicht nur in Bezug auf Bestattungsvorsorge. Wir empfehlen, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und Ihre persönlichen Wünsche verbindlich festzuhalten.




